Blaulicht und Martinshorn sind im Straßenverkehr normalerweise kaum zu übersehen oder zu überhören. Ein Transporterfahrer zeigte sich davon am Freitagabend (21. August 2026) jedoch weitgehend unbeeindruckt.
Zwei Streifenwagen befanden sich unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten auf einer Einsatzfahrt. Vor den Polizeifahrzeugen fuhr ein Transporter, dessen Fahrer weder auf Blaulicht und Martinshorn noch auf zusätzliche Licht- und Hupsignale reagierte. Dadurch wurde die Weiterfahrt der Einsatzfahrzeuge erheblich behindert.
Erst mit erheblichem Aufwand und entsprechender Verzögerung gelang es den Beamten, den Transporter zu umfahren und zu überholen. Aufgrund des auffälligen Fahrverhaltens unterzogen die Polizisten das Fahrzeug anschließend einer Kontrolle.
Dabei stellte sich schnell heraus, warum der Fahrer auf die Signale der Einsatzfahrzeuge nicht reagiert hatte: Ein Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung von 1,88 Promille. Damit war die Fahrt für den Mann beendet.
Gegen den Transporterfahrer wurde wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein Strafverfahren eingeleitet.
(PM POL, red [LW])